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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18 B ER (https://dejure.org/2018,88343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.07.2018 - L 15 AS 122/18 B ER (https://dejure.org/2018,88343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - L 15 AS 122/18 B ER (https://dejure.org/2018,88343)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).

    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrecht gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens des Antragstellers nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Beschluss des Senats vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; jüngst bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    An seiner Rechtsprechung, dass der bei Fehlen eines anderweitigen Aufenthaltsrechts sowohl auf arbeitsuchende wie auf wirtschaftlich passive Unionsbürger anwendbare Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a.F. (jetzt § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b SGB II) in keinem dieser beiden Anwendungsfälle gegen EU-Recht verstößt und daher Leistungsansprüche nach dem SGB II wirksam ausschließt, hält der Senat auch in Ansehung der am 29. Dezember 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Neufassung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b SGB II fest (grundlegend: Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 13 AS 113/17

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Unterhalts eines Ausländers;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 289/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrecht gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens des Antragstellers nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Beschluss des Senats vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; jüngst bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 122/18
    Er hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihm ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) zusteht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 15 AS 232/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrechts gem. § 2 Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Antragstellerin zu 1. nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER und 5. Juli 2018 - L 15 AS 122/18 B ER; auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - L 13 AS 297/17 B ER; bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 123/18
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Az. L 15 AS 122/18 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tag Bezug, mit dem er die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
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